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Der ordnungsgemäße und sichere Schießstandbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden.

Dieser Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.
Die Standaufsicht, Schießaufsicht oder laut Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”, wird in §27 WaffG sowie in §10 und §11 der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt.

 

Richtlinien und Ausbildung für die Aufsicht beim Schiessen (§ 10 u. 11 AWaffV).

Grundsatz:

Kein Schiessen ohne Aufsicht.                              

Ausnahme:

Eine lizenzierte Aufsicht befindet sich alleine auf dem Schießstand, dann kann diese alleine schiessen.

Anwesenheit:     

Persönliche Präsenz bei den Schützen (auf jeden Schießstand).

 

Damit so etwas nicht geschieht: