Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2024 Freitag, der 01. März 2024.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 01.03.2024 ist nicht möglich!

Für das Verfahren 2024 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung.

Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Quelle:www.landkreis-straubing-bogen.de