Rundenwettkampf
Saison 2026-2027

 

Ausschreibung 2026-2027 

RWK-Ergebnisse

RWK-Ergebnismeldung


Gaumeisterschaft 2027

Landkreis Straubing-Bogen
Sportlerehrung 

Antragsfrist bis 31.12.2026
Die vom Ausschuss für Kultur und Sport gefassten Richtlinien zur Sportlerehrung sowie die entsprechenden Online-Anträge finden Sie auf der:

Jagabluat Schützen Motzing

 

Infos zum Gründungsfest


Sportschützen Hankofen

Infos zum Gründungsfest


Auer-Schützen 
Loitzendorf

130-jähriges Gründungsfest der Auer-Schützen Loitzendorf vom 21.07. - 24.07.2028 mit Festzeltbetrieb

Infos zum Gründungsfest


Der ordnungsgemäße und sichere Schießstandbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden.

Dieser Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.
Die Standaufsicht, Schießaufsicht oder laut Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”, wird in §27 WaffG sowie in §10 und §11 der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt.

 

Richtlinien und Ausbildung für die Aufsicht beim Schiessen (§ 10 u. 11 AWaffV).

Grundsatz:

Kein Schiessen ohne Aufsicht.                              

Ausnahme:

Eine lizenzierte Aufsicht befindet sich alleine auf dem Schießstand, dann kann diese alleine schiessen.

Anwesenheit:     

Persönliche Präsenz bei den Schützen (auf jeden Schießstand).

 

Damit so etwas nicht geschieht: